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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
10
Aug
Urteile
Überholen
OLG Düsseldorf
Der Begriff des falschen Überholens in § 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b) StGB geht aber wesentlich weiter als der entsprechende Begriff in der StVO und erfasst jedes Verhalten im Straßenverkehr, das durch besondere Rücksichtslosigkeit im
Zusammenhang mit einem „Überholvorgang“ eine gesteigerte Gefahr für andere
Verkehrsteilnehmer heraufbeschwört. Er setzt folglich nicht zwingend voraus,
dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer sich auf derselben Fahrbahn befunden
haben. Der strafrechtliche Tatbestand des falschen Überholens kann auch erfüllt
sein, wenn die Verkehrsflächen, auf denen die angeklagte Tat sich abgespielt
hat, ineinander übergehen und der Verkehrsvorgang bei natürlicher Betrachtung
als „Überholen“ anzusehen ist.