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11 Apr

Urteile: Kurzurteile

Überholverbot schützt auch den Überholten

11. April 2023

mm

Bei Überholvorgängen besteht nicht nur ein erhöhtes Risiko für den Gegenverkehr, sondern auch für die Person, die gerade überholt wird. Das stellte das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem Urteil fest. Der ursprüngliche Fall für diese Feststellung geht ins Jahr 2019 zurück. Ein Autofahrer wollte in seinem Pkw vom Typ VW Golf eine Gruppe von Rennradfahrern überholen. Das Problem am Vorhaben: An dieser Stelle gab es eine Kurve, die es nicht zuließ, dass der Golf-Fahrer den Gegenverkehr einsehen konnte. Als ihm ein anderes Fahrzeug entgegenkam, musste er den Überholvorgang schlagartig abbrechen und zog nach rechts in Richtung der Radfahrergruppe. Da diese in Folge wiederum dem Golf ausweichen ...

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