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VwVfG § 38
07
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Unechter Kreuzungsräumer unterwegs
von tc
Das Kammergericht Berlin hat sich mit einem ganz speziellen Verkehrsteilnehmer beschäftigt - und dessen rechtliche Position im Kreuzungsbereich beschrieben.
Nach Ansicht der Berliner Richter muss ein verspäteter Nachzügler, der noch nicht den inneren Bereich einer Kreuzung erreicht hat - ein "unechter Kreuzungsräumer" - notfalls zurückstecken, wenn es darum geht, diese wieder zu verlassen.
Denn die Grundsätze, nach denen einem Nachzügler bei einer ampelgeregelten Kreuzung durch den nun bevorrechtigten Querverkehr das Verlassen der Kreuzung ermöglicht werden solle, gälten beim unechten Kreuzungsräumer nicht, entschied das KG Berlin. Im Fall war es so, dass die Betroffene als drittes Auto nach ...