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06 Mrz

Aufsätze: Kurzinfo

Unfall auf dem Standstreifen

06. März 2015

von jlp

Bei Unfällen auf dem Standstreifen einer Autobahn haftet üblicherweise der Fahrer des liegengebliebenen Fahrzeugs. Dies folgt aus dem sogenannten Anscheinsbeweis. Begeht aber der andere Fahrer einen Fahrfehler, kann der Anscheinsbeweis insoweit erschüttert sein, dass der Fahrzeughalter des liegengebliebenen Wagens nicht haften muss. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Nürnberg ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn der andere Fahrer 70 bis 95 Zentimeter über die Begrenzung zum Standstreifen gefahren ist. Dann haftet dieser allein, so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Autofahrer hatte seinen Pkw komplett auf dem Standstreifen abgestellt. Er hatte ...

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