Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
02
Jun
Aufsätze: Kurzinfo
Unfall mit dem Auto des Vaters: Zahlt die Kasko?
von tc
Ein Vater muss nicht damit rechnen, dass sein führerscheinloser Sohn fährt, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg klar. Auch nicht, wenn dieser vorher Mofas frisiert hat.
Ein Vater hatte sein Auto seinem Sohn und dessen beiden Freunden überlassen. Der Sohn hatte noch keinen Führerschein, daher sollte einer der Freunde fahren. Nach einem Unfall gab es den Verdacht, dass der führerscheinlose Sohn absprachewidrig das Auto gefahren hatte. Die Kasko verweigerte die Zahlung. Sie war der Meinung, der Vater habe damit rechnen müssen, dass sich auch sein Sohn ans Steuer setzen würde. Dies gelte umso mehr, als gegen seinen Sohn schon zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt worden ...