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02 Jun

Aufsätze: Kurzinfo

Unfall mit dem Auto des Vaters: Zahlt die Kasko?

02. Juni 2017

von tc

Ein Vater muss nicht damit rechnen, dass sein führerscheinloser Sohn fährt, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg klar. Auch nicht, wenn dieser vorher Mofas frisiert hat. Ein Vater hatte sein Auto seinem Sohn und dessen beiden Freunden überlassen. Der Sohn hatte noch keinen Führerschein, daher sollte einer der Freunde fahren. Nach einem Unfall gab es den Verdacht, dass der führerscheinlose Sohn absprachewidrig das Auto gefahren hatte. Die Kasko verweigerte die Zahlung. Sie war der Meinung, der Vater habe damit rechnen müssen, dass sich auch sein Sohn ans Steuer setzen würde. Dies gelte umso mehr, als gegen seinen Sohn schon zweimal wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt worden ...

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