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06 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Unfall mit Fußgänger: Wann Autofahrer nicht haften

06. Okober 2017

von ctw/ts

Kommt es zu einem Unfall mit einem Fußgänger, der die Fahrbahn quert, zeigt das zunächst, dass der Fußgänger die Verkehrslage nicht ausreichend beobachtet hat. Als Folge muss er zumindest mithaften. Bei der Ermittlung der Haftungsquote kann das Verschulden des Fußgängers so weit überwiegen, dass die Haftung des Autofahrers - diese besteht grundsätzlich aufgrund der Betriebsgefahr des Autos - gänzlich zurücktritt. Dies setzt allerdings einen grob fahrlässigen Verstoß des Fußgängers gegen die Straßenverkehrsordnung voraus. In dem vorliegenden Fall war ein Lkw-Fahrer aus dem Fahrerhaus geklettert, nachdem er den Lkw in Fahrtrichtung abgestellt hatte. Anschließend überquerte er die Straße zu ...

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