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06 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Unfallgegner nicht berührt und trotzdem schuld?

06. Okober 2017

von ctw/tr

Grundsätzlich kann ein Kraftfahrzeug aufgrund seiner Betriebsgefahr für einen Unfall auch dann verantwortlich gemacht werden, wenn es gar nicht zu einem Zusammenstoß gekommen ist. Die Haftung eines Autofahrers resultiert in einem solchen Fall einfach daher, dass er das Auto in Bewegung gesetzt hat. Allerdings muss der Geschädigte dann auch beweisen, dass das Kraftfahrzeug eine Unfallursache geliefert hat. Dies gelang in dem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm nicht. Auf einer drei Meter breiten Straße war eine 75-jährige Radfahrerin unterwegs. Ihr kam ein 1,70 Meter breiter Pkw entgegen. Die Radfahrerin wich auf den Seitenstreifen aus, wo sie stürzte und tödlich verletzt wurde. Zu ...

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