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06 Okt

Aufsätze: Kurzinfo

Unfallgeschädigter darf sich auf Angaben im Gutachten verlassen

06. Okober 2017

von ctw/ts

Hat ein Sachverständiger in seinem Gutachten einen Restwert für einen Unfallwagen ermittelt, darf der Geschädigte zu diesem Preis das Auto auch verkaufen. Zusätzliche Nachforschungen muss er hierzu nicht anstellen. Der Geschädigte hatte am 8. Februar das Gutachten an die gegnerische Versicherung weitergeleitet. Hierin hatte der Sachverständige anhand von vier Angeboten des regionalen Marktes den Restwert ermittelt. Am 11. Februar verkaufte der Geschädigte das Fahrzeug. Am 13. Februar erhielt er ein Restwertangebot eines überregionalen Händlers durch die Versicherung. Dieser bot 9.000 Euro mehr. Die Versicherung wollte dieses Angebot für die Regulierung des Schadens zugrunde legen, hatte aber ...

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