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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
09
Mai
Urteile
Unklarer Auffahrunfall
OLG Naumburg
Lässt sich bei einem Verkehrsunfallgeschehen nur feststellen, dass es zu einer Auffahrsituation gekommen ist, lässt sich aber nicht klären, ob es sich um einen typischen Auffahrunfall handelt, oder ob dem Unfallgeschehen ein Spurwechsel des Vorausfahrenden unmittelbar vorangegangen ist, dann kommen die Regeln über den Anscheinsbeweis nicht zur Anwendung, wenn sich der
Unfall auf einer deutschen Autobahn ereignet hat.
Ist die Betriebsgefahr bei beiden Fahrzeugen gleich hoch zu bewerten, ist es gerechtfertigt, den Schaden 1 : 1 zu teilen.