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07 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Unpräzise Werbeaussagen helfen Falschparkern

07. Januar 2022

von sd

Wer sein Auto widerrechtlich auf einem privaten Grundstück abstellt und abgeschleppt wird, muss im Regelfall die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Abschleppfirma allerdings mit "Abschleppen zum Nulltarif" wirbt, kann das auch anders ausgehen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek zeigt. Der Inhaber einer Firma hatte mit einem Abschleppdienst vereinbart, Falschparker, die auf dem privaten Parkplatz des Unternehmens parken, zu entfernen. Auf dem Online-Auftritt des Abschleppunternehmens fanden sich Werbeaussagen wie "Entfernt Falschparker völlig kostenfrei" und "Kein Kostenrisiko, kein Papierkram: Mit der Auslösung des Abschleppvorgangs können Sie entspannen" - denn um den weiteren ...

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