Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Jan
Aufsätze: Kurzinfo
Unpräzise Werbeaussagen helfen Falschparkern
von sd
Wer sein Auto widerrechtlich auf einem privaten Grundstück abstellt und abgeschleppt wird, muss im Regelfall die Kosten dafür übernehmen. Wenn die Abschleppfirma allerdings mit "Abschleppen zum Nulltarif" wirbt, kann das auch anders ausgehen, wie ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek zeigt. Der Inhaber einer Firma hatte mit einem Abschleppdienst vereinbart, Falschparker, die auf dem privaten Parkplatz des Unternehmens parken, zu entfernen. Auf dem Online-Auftritt des Abschleppunternehmens fanden sich Werbeaussagen wie "Entfernt Falschparker völlig kostenfrei" und "Kein Kostenrisiko, kein Papierkram: Mit der Auslösung des Abschleppvorgangs können Sie entspannen" - denn um den weiteren ...