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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
01
Jul
Aufsätze: Kurzinfo
Unter Umständen Glück gehabt
Wer bei Rot vorsätzlich über die Ampel fährt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Nur bei "besonderen Umständen" kann es Ausnahmen geben. Im Fall fuhr der Autofahrer äußerst langsam auf die Ampel zu. Es bestand keine Gefährdungslage. Das heißt: Es war nicht mit Querverkehr zu rechnen, da es sich um eine Autobahnzufahrt handelte. Von einem Fahrverbot wurde abgesehen. tra
Kammergericht
Berlin
Aktenzeichen 3 Ws (B) 24/15