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06 Dez

Aufsätze: Artikel

Unterlassene Vorführung und Nichtvorführung - eigenständige Verstöße?

06. Dezember 2019

von Peter Lippert

Werden von der Polizei bei Verkehrskontrollen und von den kommunalen Bediensteten bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs an einem Fahrzeug ungültige Prüfplaketten auf dem hinteren Kennzeichen oder ungültige Prüfmarken auf dem Schild zur Sicherheitsüberprüfung (SP) festgestellt, kann nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass die vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) bzw. SP unterlassen wurde. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei der Untersuchung nach § 29 StVZO Mängel festgestellt wurden und keine Prüfplakette bzw. Prüfmarke zugeteilt wurde. Welche Fallgestaltung im Einzelfall vorliegen kann, lässt sich jedenfalls nicht anhand der ungültig gewordenen Prüfplakette bzw. Prüfmarke beurteilen, sondern bedarf ergänzender Feststellungen beim Fahrzeughalter, um klären zu können, von welchem Tatbestand gegebenenfalls bei der Verfolgung eines Verstoßes gegen § 29 StVZO ausgegangen werden kann.

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