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Beispiele:
LG München für Landgericht München
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
17
Jan
Urteile
Verbot der Alkoholabgabe
Sächsisches OVG
Tenor
Führt ein Alkoholabgabeverbot, welches den Inhabern und Betreibern von Schank- und Speisewirtschaften untersagt, zu bestimmten Zeiten alkoholische Getränke an jedermann über die Straße abzugeben, zwar zu Einbußen der Betreiber, stellt es jedoch keine Existenzbedrohung dar, so überwiegt im einstweiligen Rechtsschutz das Vollzuginteresse. Die Betreiber können ebenso dafür sorgen, dass die Getränke in den Lokalen konsumiert werden.