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12 Aug

Urteile

Verboten: Handy als Navi

12. August 2008

Urteil vom:
26.06.2008
Aktenzeichen:
81 Ss-Owi 49/08
Paragrafen:
StVO § 23 Abs. 1a; OWiG § 79 Abs. 1; OWiG § 80 Abs. 1

OLG Köln

Unter den Begriff der Benutzung eines Mobiltelefons fällt auch die Wahrnehmung der von Geräten neuerer Bauart zur Verfügung gestellten vielfältigen Möglichkeiten als Instrument zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten. Davon erfasst ist auch die Nutzung eines Mobiltelefons als Navigationshilfe, die im Straßenverkehr nicht zulässig ist.

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