Willkommen beim Verkehrsdienst!
Hier finden Sie Aufsätze, Entscheidungen und Wissenswertes zum Straßenverkehrsrecht.
Kostenlose Recherche für alle Heft-Abonnenten.
Suche
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
05
Okt
Aufsätze: Artikel
Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB
von Prof. Dr. Dieter Müller,Dr. Adolf Rebler
Seit 13.10.2017 besteht mit dem Straftatbestand des § 315d StGB die Möglichkeit, strafrechtliche Sanktionen gegen ungenehmigte Rennen im Straßenverkehr zu verhängen. Mit der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens eingefügten Nummer 3 des Absatzes 1 soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch gegen Einzeltäter, die ein "Rennen gegen sich selbst" veranstalten, vorzugehen. Es ist allerdings schwierig, der Vorschrift klare Konturen zu geben.