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05 Okt

Aufsätze: Artikel

Verbotene Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB

05. Okober 2018

von Prof. Dr. Dieter Müller,Dr. Adolf Rebler

Seit 13.10.2017 besteht mit dem Straftatbestand des § 315d StGB die Möglichkeit, strafrechtliche Sanktionen gegen ungenehmigte Rennen im Straßenverkehr zu verhängen. Mit der im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens eingefügten Nummer 3 des Absatzes 1 soll die Möglichkeit eröffnet werden, auch gegen Einzeltäter, die ein "Rennen gegen sich selbst" veranstalten, vorzugehen. Es ist allerdings schwierig, der Vorschrift klare Konturen zu geben.

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