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06 Feb

Urteile

Verjährungsunterbrechung

06. Februar 2006

Urteil vom:
16.11.2005
Aktenzeichen:
1 Ss (OWi) 156 Z/04
Paragrafen:
OWiG § 31 Abs. 2, OWiG § 33 Abs. 1 Nr. 1, OWiG § 80a Abs. 3 S. 1, StVG § 26 Abs. 3

Brandenburgisches OLG

Tenor
Die erneute Absendung eines Anhörungsbogens im EDV-unterstützten Bußgeldverfahren an einen, von der Person des bisher als Betroffenen geführten Kfz-Halters abweichenden Fahrers als neuem Betroffenen bedarf keiner schriftlichen Anordnung mit handschriftlicher Unterschrift oder Namenskürzel durch den Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde, um die Verjährung zu unterbrechen. Diese rechtliche Einschätzung steht jedoch im Widerspruch zur Rechtsauffassung mehrerer Oberlandesgerichte und kann daher ohne höchstrichterliche Klärung in Form einer Divergenzvorlage nicht judiziert werden.

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