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04 Nov

Aufsätze: Kurzinfo

Verkehrszeichen müssen gut sichtbar platziert werden

04. November 2016

von tc

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat sich in einer aktuellen Entscheidung zum sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz bei Verkehrszeichen geäußert. Demnach müssen Behörden Schilder sorgfältig aufstellen. Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr sind gegenüber jedem Verkehrsteilnehmer wirksam - und zwar gleichgültig, ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht. Das gilt aber nur, wenn dieses - im konkreten Fall ging es um ein mobiles Halteverbotsschild - so aufgestellt ist, dass es ein durchschnittlicher Kraftfahrer durch einfaches Umschauen beim Aussteigen erkennen kann. Zum genaueren Nachschauen ist der Verkehrsteilnehmer nur verpflichtet, wenn ein konkreter Anlass besteht. ...

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