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08
Nov
Aufsätze: Kurzinfo
Verräterischer roter Punkt auf Handydisplay
von tc
Gegen Paragraf 23 Abs. 1 a StVO verstößt nach Ansicht des Kammergerichts Berlin, wenn es grundsätzlich einen "Zusammenhang des Aufnehmens oder Haltens mit einer der Bedienfunktionen des Gerätes, also mit seiner Bestimmung zur Kommunikation, Information oder Organisation" gebe. Um in diesem rechtlichen Zusammenhang ein Bußgeldurteil verhängen zu können, müsse nicht ausdrücklich festgestellt werden, "welche Bedienfunktion konkret genutzt worden ist", betonte das Kammergericht. Es sei außerdem nicht nötig, "Sprechbewegungen für die Annahme einer Nutzung des Geräts" wahrzunehmen. Es reiche aus, wenn jemand während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand halte und dabei "mehrere Sekunden" auf das ...