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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Verspätete Meldung über Nachtrunk
von tc
Im konkreten Fall fuhr der Betroffene betrunken Auto. Zwei Stunden nach der Fahrt wurden bei ihm 1,56 Promille gemessen. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen. Sechs Monate danach sagte er: Er habe direkt nach der Fahrt noch ordentlich Bier und Wein gebechert - deswegen die hohe Promillezahl. Die Sache ging vor Gericht, unter anderem wollte der Betroffene für die Zeit der Sicherstellung seines Führerscheins entschädigt werden.
Dadurch, dass er seinen Nachtrunk so lange verschwiegen habe, habe er sich erst recht verdächtig gemacht, argwöhnte das Landgericht Saarbrücken. Hätte er gleich nach seiner Alkoholfahrt auf den Nachtrunk hingewiesen, wäre das Ergebnis der Blutprobe "in einem anderen ...