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03 Feb

Aufsätze: Urteil

Vertrauen auf Blinken allein genügt nicht

03. Februar 2017

Leitsatz Der Wartepflichtige darf auf die Fahrtrichtungsanzeige eines Vorfahrtberechtigten nur dann vertrauen, wenn über das bloße Betätigen des Blinkers hinaus zusätzliche Umstände vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass dieser tatsächlich nicht durchfahren, sondern abbiegen wird. Tatbestand Die Parteien streiten um materiellen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, der sich am 7.11.2011 in Nettetal ereignet hat. Die Kollision ereignete sich auf der Kreuzung der N.straße und der W.-J.-Straße. Der Kläger näherte sich mit seinem Opel Corsa aus Sicht des Beklagten (...), welcher einen (...) Ford Fiesta steuerte, von links auf der bevorrechtigten N.straße. Gegenüber dem Beklagten ...

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