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04 Dez

Aufsätze: Artikel

Vertrauen in §-70-Kurse - Misstrauen bei Privatgutachten

04. Dezember 2020

von Dr. Paul Brieler,Maritta Zentgraf

Ein erstmals alkoholauffälliger Kraftfahrer (BAK 1,44 o/oo, Tattag: 6.1.2018) hatte eine verkehrspsychologische Einzelintervention absolviert und ein Privatgutachten (TÜV Hessen) vom 18.6.2018 mit positivem Votum dem Gericht vorgelegt. Das Amtsgericht sah von einer Fahrerlaubnisentziehung ab und händigte den Führerschein wieder aus. Das von der Staatsanwaltschaft betriebene Berufungsverfahren beim Landgericht Oldenburg ergab: "Eine weitere und neue fünfmonatige Sperrfrist (sei) erforderlich, um der festgestellten Gefahrenprognose Rechnung zu tragen" (Hillmann & Schubert 2019, S. 229). Hiergegen wurde von der Verteidigung Revision eingelegt, die vom Oberlandesgericht (Beschluss des OLG Oldenburg vom 15.1.2019, 1 Ss 252/18) verworfen wurde, womit auch der Antrag auf Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis abgewiesen wurde. In dem Beitrag "Private MPU als Nachweis der Fahreignung" (Hillmann & Schubert 2019) brachten die Autoren im Kern das Unverständnis und die Kritik an der richterlichen Entscheidung zum Ausdruck. In diesem Zusammenhang wurden auch Aussagen bezüglich der §-70-Kurse getätigt, die einer kritischen Klarstellung bedürfen. Denn diese Ausführungen sind nicht nur für neutrale Leser völlig missverständlich formuliert, sondern bleiben sogar auch für den gut informierten Leser sachlich unverständlich und kritikabel.

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