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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Dez
Urteile
VG Berlin: Umsetzgebühren rechtmäßig
VG Berlin
Leitsatz der Redaktion:
Wenn die Öffentlichen Sicherheit und Ordnung gefährdet wird, ist auch die Umsetzung eines Fahrzeuges verhältnismäßig. Für die Anordnung der Umsetzung ist es unerheblich, ob eine Verkehrsbehinderung vorgelegen hat. Die Behörde ist nicht verpflichtet, die Hintergründe für ein absolutes Haltverbot aufzuzeigen. Die Umsetzung ist auch im Hinblick auf die negative Vorbildwirkung gerechtfertigt.
Aus den Gründen:
I.
Der Kläger ist Halter und Fahrer des Pkw, der am Samstag, den 17. Oktober 2009 um 21.50 Uhr in Berlin, G. umgesetzt wurde, weil er mindestens seit 21.30 Uhr in einem dort eingerichteten absoluten ...