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LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
09
Mrz
Recht + Steuern/Urteile
VG Braunschweig: Kein Öffentlicher Weg nach Straßenrecht
VG Braunschweig: Kein Öffentlicher Weg nach Straßenrecht
Leitsätze:
1. Das Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung ist in Niedersachsen nach den Regelungen des Landesstraßengesetzes nicht mehr anwendbar.
2. Ein Weg, der nicht in das Straßenbestandsverzeichnis aufgenommen und später nicht förmlich gewidmet wurde, kann nicht als öffentlicher Weg im Sinne des Niedersächsischen Straßengesetzes angesehen werden.
3. Um einen Weg als öffentlichen Weg im Sinne des Straßenrechts zu span class="quote"ualifizieren, genügt es nicht, dass es sich um einen sog. tatsächlich öffentlichen Weg handelt oder um einen ...