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06 Jul

Urteile

VGH München: Betriebsprüfung für ein Taxiunternehmen

06. Juli 2011

Urteil vom:
24.11.2010
Aktenzeichen:
11 CS 10.2862
Paragrafen:
§§ 54, 54a PBefG

VGH München

Leitsätze der Redaktion: 1. Ein wiederholter Verstoß gegen die Vorschrift des § 47 Abs. 2 Satz 1 PBefG, wonach Taxen nur in der Gemeinde bereit gehalten werden dürfen, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat, kann eine Betriebsprüfung rechtfertigen. 2. Ein Betretungs- und Besichtigungsrecht für Geschäfts- und Betriebsräume ist dann gegeben, wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigt, das Betreten der Räume einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichung erforderlich ist, das Gesetz den Zweck des Betretens, den Gegenstand und den Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung ...

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