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04 Dez

Urteile

VGH München: Gelegentlicher Cannabiskonsum

04. Dezember 2010

Urteil vom:
12.04.2010
Aktenzeichen:
11 CS 09.2751
Paragrafen:
§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO
Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV
Nr. 9.5 der Anlage 4 zur FeV
Art. 24 Abs. 2 BayVwVfG

VGH München

Leitsätze der Redaktion: 1. Gelegentlicher Cannabiskonsum kann auch bei mehr als viereinhalbjährigem Abstand zwischen den Konsumakten vorliegen. 2. Auch ein Fahreignungsgutachten, das inhaltlich über die von der Behörde verfolgte Zielsetzung hinausgeht, kann im Einzelfall verwertet werden. Sachverhalt (zusammengefasst): Der Betroffene konsumierte im Juli 1998 Haschisch. Im Oktober 2007 führte er ein KfZ im Straßenverkehr mit einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml. Daraufhin forderte ihn die Fahrerlaubnisbehörde auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten über seine Fahreignung vorzulegen. Dem kam er zunächst nicht nach. Daraufhin entzog ihm ...

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