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07 Dez

Urteile

VGH München: Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs

07. Dezember 2011

Urteil vom:
18.07.2011
Aktenzeichen:
11 ZB 10.2507
Paragrafen:
§ 31 a StVZO, § 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO

VGH München

Leitsätze der Redaktion: Die bloße Angabe eines Fahrzeughalters, das Fahrzeug an einen von zwei Verwandten verliehen zu haben, bietet keinen Ansatzpunkt für erfolgversprechende Ermittlungen der Behörde, wenn nicht gleichzeitig Name und Anschrift der Verwandten mitgeteilt werden. Sachverhalt (zusammengefasst): Der Kläger wendet sich gegen die Verpflichtung zur Führung eines Fahrtenbuchs. Am 27. August 2009 wurde mit einem auf ihn zugelassenen Fahrzeug in Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 27 km/h überschritten. Am 26. Oktober 2009 teilte der Bevollmächtigte des Klägers gegenüber der zuständigen Berliner ...

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