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02
Okt
Aufsätze: Kurzinfo
Vollumfänglich verpatztes Wendemanöver
von tc
Eine Kfz-Fahrerin hatte vor, auf ihr Grundstück abzubiegen, dazu musste sie auf der Fahrbahn wenden. Ein anderer Fahrer kam der Frau entgegen. Als er der Wendenden ausweichen wollte, krachte er gegen den Bordstein und erlitt einen Schaden an seinem Auto. Diesen wollte er ersetzt haben - und zwar nicht nur die 50 Prozent, die ihm von der gegnerischen Versicherung angeboten wurden.
Für das Gericht war die Sache eindeutig: Die wendende Kfz-Fahrerin sei vollumfänglich schuld. Das ergebe sich aus den Anscheinsbeweisen, nach denen zum einem beim Wenden in der Regel der Wendende für einen Unfall verantwortlich sei, und zum anderen der Linksabbiegende - wie im Fall. Selbst wenn sich die ...