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05
Feb
Aufsätze: Artikel
Von der "Handy-OWi" zum Paketdienst-Scanner
von Manfred Heßling
Der wegen der "Corona"-Pandemie stark zunehmende Versand von Waren und deren Auslieferungen lassen eine alt hergebrachte Ordnungswidrigkeit gemäß § 23 Abs. 1 a StVO in neuem Licht erscheinen. So schien es bei mancher Verkehrsüberwachung bis zum gerade verbrachten Jahreswechsel fraglich, ob der Paketdienstfahrer nun zum Betroffenen erklärt wird. Das Oberlandesgericht Hamm stellte dazu im Beschluss¹ vom 3.11.2020 fest, dass der Scanner eines Paketauslieferungsfahrers, der diesem die auszuführenden Aufträge und die Lieferadressen anzeigt, sowie von jeder Erledigung eines Auftrags dem Auftraggeber eine Nachricht übermittelt, ein elektronisches Gerät im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO darstellt. Dieser Artikel widmet sich der Fortentwicklung elektronischer Geräte im Sinne der Norm und fasst aktuelle Entscheidungen zusammen. Zusätzlich werden die Hintergründe dieser Entwicklung dargelegt mit dem Ziel, Kritiker und Zyniker einzufangen, Öffentlichkeitsargumente darzustellen, und dadurch zum Erreichen des wichtigen, verkehrspräventiven Ziels beizutragen.