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06 Jul

Aufsätze: Kurzinfo

Vorfahrt bleibt - auch bei Stop-and-go

06. Juli 2018

von tc

Auf der Autobahn herrscht zähfließender Verkehr, ein Autofahrer will sich vom Beschleunigungsstreifen aus in eine Lücke drängeln. Das sagt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm dazu. Auch wenn der Verkehr auf der Autobahn nur schleppend vorankommt, muss ein Autofahrer, der vom Beschleunigungsstreifen aus einfädeln will, Rücksicht auf den durchgehenden Verkehr nehmen, also Vorfahrt gewähren. Das OLG Hamm hat klargestellt, dass die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO auch bei "Stop-and-go"-Verkehr gilt. Schnell mal die "Ellbogen" auszufahren, sprich: sich hineinzudrängeln, geht damit nicht - auch wenn die Autos gerade langsam vor sich hin "zuckeln". Allerdings müsse es schon hin und wieder ...

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