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01 Sep

Aufsätze: Kurzinfo

Wann ist die "doppelte Rückschaupflicht" entbehrlich?

01. September 2017

von tc

In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die "doppelte Rückschaupflicht" in § 9 Abs. 1 Satz 4 verankert. Danach muss sich ein Kfz-Fahrer zweimal umsehen, wenn er links abbiegen will - einmal vor dem Einordnen, ein zweites Mal vor dem Abbiegen - um den nachfolgenden Verkehr, etwa eventuelle Überholer, zu bemerken. Diese Regelung in der StVO muss allerdings nicht immer gelten, sondern es sind Ausnahmen möglich: Laut OLG Frankfurt ist dies dann der Fall, wenn ein Überholen "aus rein technischen Gründen nicht möglich" ist oder ein Überholvorgang "besonders fernliege, weil er in hohem Maße verkehrswidrig ist". Im konkreten Fall ging es um die zweite Ausnahme: Das Überholen lag besonders fern, da ...

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