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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
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ZPO §§ 114 ff.
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01
Feb
Aufsätze: Kurzinfo
Wann rast ein Autofahrer vorsätzlich?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 Prozent sei von Vorsatz auszugehen, stellte das Kammergericht Berlin klar, "wenn nicht besondere Umstände Anlass zu einer abweichenden Bewertung geben". Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h sei jedenfalls kein solcher besonderer Umstand. Grundsätzlich gelte: Vorsatz sei umso mehr anzunehmen, je schneller gerast worden sei. tc
Kammergericht Berlin
Aktenzeichen 3 WS B 154/18-162 SS 70/18