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06 Nov

Aufsätze: Urteil

Wenig plausible Erklärung nach Drogenkonsum

06. November 2020

Leitsatz Zwar ist der widerrechtliche Betäubungsmittelbesitz ein Tatbestandsmerkmal, für das die Fahrerlaubnisbehörde die materielle Beweislast trägt. Vor dem Hintergrund, dass der Erwerb einer "Scheindroge" ein seltener Ausnahmefall ist, ist im Rahmen der Beweiswürdigung jedoch die Annahme gerechtfertigt, dass ohne substantiierte und plausible Darlegung des Gegenteils hiervon nicht ausgegangen werden muss. Gründe I. 1. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Entziehung der ihm am 19. August 2016 erteilten Fahrerlaubnis der Klassen AM, B und L. 2. Bei einer polizeilichen Personenkontrolle am Würzburger Hauptbahnhof am 21. September 2019 gegen 7:40 Uhr verneinte ...

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