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04 Aug

Urteile: Kurzurteile

Weniger Bußgeld dank Einsicht

04. August 2023

mm

Fahrer, die am Steuer ihr Smartphone nutzen und dabei erwischt werden, müssen meist mit einem Bußgeld und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Doch das muss nicht immer so sein. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Eilenburg hervor. Dieses zeigt, dass sich einsichtiges Verhalten strafmildernd auswirken kann. Im konkreten Fall griff ein Mann während der Fahrt nach seinem Smartphone. Das sollte zu einem Bußgeld und einem Punkt führen. Er legte dagegen Einspruch ein, bestritt die Tat an sich aber nicht. Außerdem nahm er an einer dreistündigen verkehrspsychologischen Schulung teil. Mit dieser Strategie hatte der Mann vor Gericht Erfolg. Das Amtsgericht Eilenburg hob zwar nach wie ...

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