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05 Aug

Aufsätze: Kurzinfo

Wenn es auf dem Seitenstreifen kracht

05. August 2016

Kollidiert ein Pkw, der von der mittleren auf die rechte Fahrspur einer Autobahn wechselt und auf den Seitenstreifen gerät, mit einem Polizeifahrzeug, das dort mäßig schnell (45 bis 50 km/h) und mit Blaulicht unterwegs ist, haftet der Pkw-Fahrer für den Unfall allein. Nutzt ein Einsatzfahrzeug der Polizei, das zu einem Verkehrsunfall auf einer Autobahn gerufen worden ist, den Seitenstreifen, ist diese Fahrt vom Sonderrecht des § 35 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) gedeckt. Ob sich zwischenzeitlich eine Rettungsgasse gebildet hat, ist gleichgültig. Die Einsatzfahrt war "zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben" dringend geboten, weil das Einsatzfahrzeug zu einem Unfall auf der Autobahn gerufen ...

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