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Beispiele:
LG München für Landgericht München
BGH für Bundesgerichtshof
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Beispiele:
1 S 3263/08
1 K 927.09
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Beispiele:
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
04
Jan
Aufsätze: Kurzinfo
Wenn von Schrittgeschwindigkeit keine Rede mehr sein kann
Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich? Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt fand dazu ein prägnantes Ausschlusskriterium aus dem Sport.
Im Fall rauschte ein Autofahrer mit 42 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich und überschritt damit nach Ansicht des Amtsgerichts Weißenfels die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h.
Diese habe mit Blick auf die "örtlichen Gegebenheiten" und den "Grad der Gefährdung" maximal 15 km/h betragen.
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt kassierte diese Entscheidung. Wenn jemand schneller als mit 10 km/h unterwegs sei, könne von Schrittgeschwindigkeit keine Rede mehr sein, fanden die Richter - und unterstrichen ihre ...