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04 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Wenn von Schrittgeschwindigkeit keine Rede mehr sein kann

04. Januar 2019

Wie schnell ist Schrittgeschwindigkeit im verkehrsberuhigten Bereich? Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt fand dazu ein prägnantes Ausschlusskriterium aus dem Sport. Im Fall rauschte ein Autofahrer mit 42 km/h durch einen verkehrsberuhigten Bereich und überschritt damit nach Ansicht des Amtsgerichts Weißenfels die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h. Diese habe mit Blick auf die "örtlichen Gegebenheiten" und den "Grad der Gefährdung" maximal 15 km/h betragen. Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt kassierte diese Entscheidung. Wenn jemand schneller als mit 10 km/h unterwegs sei, könne von Schrittgeschwindigkeit keine Rede mehr sein, fanden die Richter - und unterstrichen ihre ...

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