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ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
03
Mrz
Aufsätze: Kurzinfo
Wer abhaut, bleibt auf seinen Kosten sitzen
Verlässt ein Kfz-Fahrer den Unfallort, ohne Feststellungen zum Unfallhergang zu ermöglichen, verletzt er seine Aufklärungspflicht. Die Vollkaskoversicherung muss dann nicht zahlen.
Das war passiert: Ein Autofahrer fuhr gegen eine Mauer und verließ den Unfallort. Erst eine Woche später informierte er die Polizei. Seiner Vollkaskoversicherung zeigte er den Unfall einen Monat später an. Diese verweigerte eine Schadensregulierung und verwies auf einen Verstoß gegen seine Aufklärungspflicht aus den Kfz-Versicherungsbedingungen. Der Autofahrer ließ das nicht gelten. Seiner Meinung nach komme eine Aufklärungspflichtverletzung nur in Betracht, wenn er sich gemäß § 142 Strafgesetzbuch (StGB) ...