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		Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Gerichte folgende Schreibweisen:
		Beispiele: 
LG München für Landgericht München
			
BGH für Bundesgerichtshof
			
BVerfG für Bundesverfassungsgericht usw.
		
	 
	
		Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Aktenzeichens folgende Schreibweise:
		Beispiele: 
1 S 3263/08
1 K 927.09
		
	 
	
		Bitte beachten Sie bei der Eingabe der Vorschriften folgende Schreibweisen:
		Beispiele: 
StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
			
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
			
ZPO §§ 114 ff.
			
VwVfG § 38
		
	 
	
 
                    	
                    		07
							Okt                    	
                        
                            Aufsätze: Kurzinfo                        
						Wer schlampig links abbiegt, muss zahlen
						
						
											
						
                            							                            							Biegt jemand nach links in ein Grundstück ab und kommt es zu einer Kollision mit einem Überholenden, haftet der Linksabbieger, da der sogenannte Anscheinsbeweis gegen ihn spricht. Das gilt unter Umständen auch dann, wenn der Überholer alkoholisiert war.
Wer von einer Straße nach links in ein Grundstück abbiegt oder auf der Straße wendet, muss sich so verhalten, dass andere nicht gefährdet werden. Wenn er dabei nicht beweisen kann, dass er etwa geblinkt hat, haftet er bei einem Unfall mit einem Überholer allein. Ohne Belang war im vorliegenden Fall des Oberlandesgerichts München sogar, dass der Überholer alkoholisiert war. Denn es konnte nicht bewiesen werden, dass seine Alkoholisierung ...