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06 Mai

Aufsätze: Artikel

Wirksamkeit und Erlöschen der Betriebserlaubnis

06. Mai 2016

von Dr. Adolf Rebler

Eine Betriebserlaubnis (§ 19 ff. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), § 2 Nummern 5 und 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)) ist Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges oder Anhängers (§ 3 Abs. 1 Satz 2 FZV). Ist keine Betriebserlaubnis (mehr) vorhanden, kann eine Zulassung nicht erfolgen - oder das Fahrzeug ist nicht mehr vorschriftsmäßig. Der weitere Betrieb des Fahrzeugs kann untersagt werden. Wird an einem Fahrzeug "herumgebastelt", kann dies zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. Wann dies der Fall sein kann, wird im Folgenden dargestellt.

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