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05 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Wo man die Grundregeln der StVO nicht erwartet

05. Januar 2018

von tc

Auch auf öffentlichen Plätzen, die der Erholung dienen, können einige Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten. Darauf weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Dort sei die Lage ähnlich wie auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen. In dem Fall ging es um einen Unfall auf dem Tempelhofer Feld, einem Ort für Freizeitaktivitäten in Berlin. Auf dessen Außenbahn kam es zu einem Unfall, als ein Fahrradfahrer mit einer Gruppe Kettcar fahrender Kinder zusammenstieß und verletzt wurde. Ein Kind scherte dabei unerwartet nach rechts aus. Der Radfahrer kollidierte mit dem Kettcar. Das Gericht konnte kein Fehlverhalten des Betreuers der Kinder feststellen. Es sei dem Betreuer nicht vorzuwerfen, ...

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