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03 Jan

Aufsätze: Kurzinfo

Womit ein Linksabbieger nicht rechnen muss

03. Januar 2020

Paragraf 9 Abs. 3 StVO regelt die Wartepflicht eines Abbiegenden. Wann gilt diese nicht? Damit hat sich das Oberlandesgericht Saarbrücken beschäftigt. Ein Linksabbieger kollidierte im konkreten Fall mit einem Geradeausfahrer bei Dunkelheit und Regen. Letzterer sei - nachdem er sich kurz vor dem Unfall von einer Tankstelle auf die Straße einordnete - ohne Licht gefahren, behauptete der Abbiegende, daher habe er jenen nicht erkennen können. Der Geradeausfahrer widersprach: Er sei sehr wohl mit Beleuchtung gefahren. Der Linksabbieger forderte Schadensersatz. Der Linksabbieger müsse gemäß Paragraf 9 Abs. 3 StVO nur warten, "wenn bei Beginn des Abbiegevorgangs Gegenverkehr bereits sichtbar war". ...

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