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29 Okt

Aufsätze

Zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

29. Okober 2006

von Andreas Marquardt

Spätestens seit dem „Sprinterbeschluss“ des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.07.2003 schien auch für die deutschen Gerichte geklärt, dass Kleintransporter mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t im Straßenverkehr unabhängig von ihrer zulassungsrechtlichen Einstufung als Pkw den Geschwindigkeitsvorschriften für Lkw unterliegen, wenn sie unter Berücksichtigung ihrer tatsächlichen Bauart, Ausstattung und Verwendung zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind

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