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09 Mai

Urteile

Zulässige Messmethode

09. Mai 2003

Urteil vom:
09.12.2002
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 1018/02
Paragrafen:
StVG § 24 a; StPO § 267

OLG Hamm

Der Senat hält an seiner (strengen) Auffassung fest, dass bei einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG dem tatrichterlichen Urteil nicht nur die Messmethode zu entnehmen sein muss, sondern auch, mit welchem bauartzugelassenen Messgerät die Messergebnisse gewonnen sind, dass dieses Messgerät gültig geeicht war und dass die Bedingungen für das
Messverfahren gewahrt sind.

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