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04
Apr
Aufsätze: Artikel
Zum Verhältnis von Ausnahmeverordnungen und Grund- ("Mutter")- Verordnungen
von Dr. Adolf Rebler
Immer wieder umstritten ist die Frage, ob für Ausnahmeverordnungen die allgemeinen Vorschriften der "Mutterverordnung" gelten. So wird etwa bezweifelt, dass Übergangsreglungen, die in der Grundverordnung enthalten sind, auch für eine Ausnahmeverordnung gelten. Gleiches gilt für die Ermächtigung zur Erteilung von Einzelausnahmen: Meist wird argumentiert, dass die Ausnahmeverordnung abschließend in dem Sinne sei, dass (Einzel-)Ausnahmegenehmigungen daneben nicht mehr erteilt werden dürfen. Wie das Verhältnis von Ausnahmeverordnung zur Mutterverordnung ist, soll im Folgenden anhand von Beispielen aus der StVZO und der StVO dargestellt werden.