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03 Mrz

Urteile

Zur Tatbestandswirkung und Feststellungswirkung von (rechtswidrigen) Verwaltungsakten

03. März 2023

Von Dr. Adolf Rebler

Verwaltungsakte sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Regelungen treffen. Diese Regelungen sind in erster Linie verbindlich für die erlassende Behörde und die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens. Bindungen ergeben sich darüber hinaus aber auch für andere Behörden und Gerichte (Tatbestandswirkung des Verwaltungsaktes). In Ausnahmefällen entfalten nicht nur die Regelungen eines Verwaltungs­aktes und die Tatsache seiner Existenz Bindungen, sondern auch Umstände, die Grundlage für den Erlass des Verwaltungsaktes waren und die in die Entscheidung eingeflossen sind (Feststellungswirkung). Im ersten Teil dieses Beitrags sollen Tatbestands- und Feststellungswirkung dargestellt und voneinander und vom feststellenden Verwaltungsakt abgegrenzt werden. Abschließend wird anhand des Beispiels rechtswidrig angeordneter (gebietender/verbietender) Verkehrszeichen gezeigt, welche Folgen die Tatbestandswirkung von Verwaltungsakten im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren haben kann.

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