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25 Apr

Urteile

Zur Wirkung des berauschenden Mittels Methamphetamin

25. April 2005

Urteil vom:
26.01.2005
Aktenzeichen:
1 Ss 318/04
Paragrafen:
§§ 24a StVG, 316 StGB

OLG Thüringen

Leitsatz

Das Führen eines Kraftfahrzeuges unter der Wirkung des berauschenden Mittels Methamphetamin erfüllt nicht den Tatbestand des § 24a Abs. 2, 3 StVG, weil es sich bei Methamphetamin nicht um eine der in der Anlage zu § 24a StVG enumerativ aufgeführten Substanzen handelt. Eine Ahndung nach § 24a Abs. 2, 3 StVG ist jedoch dann möglich, wenn sich das Methamphetamin bereits teilweise zu Amphetamin abgebaut hatte und das Vorhandensein des Abbauprodukts Amphetamin für einen Zeitpunkt während der Fahrt im Blut nachgewiesen werden kann.

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