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LG München für Landgericht München
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1 S 3263/08
1 K 927.09
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StVG § 3 Abs. 1 Satz 1
StVO §§ 12 Abs. 3 Ziff. 3
ZPO §§ 114 ff.
VwVfG § 38
07
Nov
Urteile
Zusammenhangstat
BGH
Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen ergibt sich nur dann aus der Tat (§ 69 Abs. 1 Satz 1 StGB), wenn aus dieser konkrete Anhaltspunkte dafür zu erkennen sind, daß der Täter bereit ist, die Sicherheit des Straßenverkehrs seinen eigenen kriminellen Interessen unterzuordnen (erforderlicher spezifischer Zusammenhang zwischen Tat und Verkehrssicherheit).
Der Senat fragt bei den anderen Strafsenaten des Bundesgerichtshofs an, ob an
entgegenstehender Rechtsprechung festgehalten wird.