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03 Nov

Aufsätze

Gefahrentatbestände in Bußgeldanzeigen – ein Problemfeld

03. November 2006

von Burkhard Köhler und Prof. Dr. jur. Dieter Müller

Bei der Anwendung der Tatbestände des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges (BTKat-OWi) kann es durch Auslegungsfehler des Gefahrenbegriffes zu fehlerhaften Bußgeldbescheiden kommen. Eine einheitliche Auslegung an Hand der vorgegebenen Kriterien der Rechtsprechung kann Fehlern in Polizei und Bußgeldbehörde vorbeugen.
06 Mrz

Urteile

Bußgeldverfahren

06. März 2006

Urteil vom:
12.01.2006
Aktenzeichen:
1 Ss 159/05
Paragrafen:
BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 1, StVG § 25 Abs. 1 S. 1

Pfälzisches OLG Zweibrücken

Tenor
Das Bußgeldverfahren beschränkt sich in der Regel auf die standardisierte Erfassung des äußeren Sachverhalts, so dass die Ordnungswidrigkeit nach Person, Tatzeit und Tatort daten- und rastermäßig individualisiert wird. Dass das objektive und subjektive Tatgeschehen konkret und exakt wiedergegeben wird, wird hier nicht gefordert.
26 Aug

Aufsätze

Die Ermäßigung des Verwarnungsgeldes durch Polizeibeamte und Kommunalbedienstete

26. August 2005

von Dieter Müller

Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog (TBKat) sehen bei der Verwarnung mit Verwarnungsgeld einen Ermäßigungstatbestand vor. Der Autor beleuchtet deren Praxisrelevanz vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen.
06 Feb

Aufsätze

Neue Bußgeldregelungen

06. Februar 2004

von Christine Kramer

Voraussichtlich am 1. April 2004 werden verschiedene Neuregelungen in der Bußgeldkatalog- Verordnung (BKatV) in Kraft treten. Die Autorin stellt die wesentlichen Neuregelungen mit den jeweiligen Begründungen dar ( kompletter Aufsatz siehe VD 2004, Seite 35).
09 Jan

Urteile

Zustellung

09. Januar 2004

Urteil vom:
28.07.2003
Aktenzeichen:
IV- 2 Ss (OWi) 104/03- (OWi) 32/03 II
Paragrafen:
OWiG 46 Abs.1, 33 Abs.1 Nr.9, 51 Abs.3 Satz 1, Abs.5 Satz 3, VwZG 9

OLG Düsseldorf

Erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides an den Verteidiger, so ist sie unwirksam, wenn zu diesem Zeitpunkt sich (noch) keine Vollmacht bei den Akten befindet.
05 Dez

Urteile

Abweichen vom Bußgeldkatalog

05. Dezember 2003

Urteil vom:
12.05.2003
Aktenzeichen:
1 Ss 79/03
Paragrafen:
StVG §§ 24; 25; 26a; BKatV § 4 Abs.1 Nr.1

OLG Zweibrücken

Ebenso wie für die Anordnung eines Fahrverbots in den Regelfällen des § 4 BKatV hat der Bußgeldrichter auch auf der Stufe der zeitlichen Bemessung dieses Verbots ein eingeschränktes Ermessen, das es ihm erlaubt, die besonderen Umstände des konkreten Falls zu berücksichtigen und vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs abzuweichen; dieser Möglichkeit muss er sich bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen dort zu erkennen geben, wo Ausnahmeumstände anklingen.
05 Dez

Urteile

Fotoabgleich

05. Dezember 2003

Urteil vom:
27.08.2003
Aktenzeichen:
1 ObOWi 310/2003
Paragrafen:
PersAusG § 2b Abs.2 und 3; OWiG § 46 Abs.1 und 2; StPO §161 Abs.1 Satz 1

BayObLG

Die Bußgeldbehörde kann das bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit aufgenommene Foto zum Zweck der Fahreridentifizierung mit dem bei der Meldebehörde hinterlegten Ausweisfoto vergleichen. Werden beim Abgleich datenschutzrechtliche Bestimmungen des § 2b Abs. 2 und 3 PersAuswG unzureichend beachtet, führt dies nicht zu einem Verfahrenshindernis; in der Regel
ergibt sich hieraus auch kein Beweisverwertungsverbot.
07 Nov

Urteile

Fahrverbot abgelaufen

07. November 2003

Urteil vom:
09.10.2003
Aktenzeichen:
1 ObOWi 270/03
Paragrafen:
StVG 25 Abs. 1 Satz 1

BayObLG

Der verurteilte Raser wendet sich gegen sein Urteil: Das Amtsgericht habe zu Unrecht ein Augenblicksversagen verneint. Die Verhängung des Fahrverbots sei rechtsfehlerhaft, da das Urteil erst mehr als zwei Jahre nach Tatbegehung ergangen sei.
05 Sep

Urteile

Falscher Name im Bescheid

05. September 2003

Urteil vom:
25.06.2003
Aktenzeichen:
2 ObOWi 122/2003
Paragrafen:
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 1, § 33 Abs. 1 Nr. 9

BayObLG

1. Ist in einem Bußgeldbescheid irrtümlich der Geburtsname (auch) als
Familienname angegeben, so ist der Bußgeldbescheid nicht unwirksam, wenn sich
die Identität des Betroffenen aus den weiteren Angaben (vorliegend im
Wesentlichen: Vornamen, Geburtsname, Wohnanschrift, Geburtsdatum, Geburtsort,
Pkw mit Fabrikatbezeichnung und amtlichem Kennzeichen) zweifelsfrei ergibt.
2. Der Erlass eines Bußgeldbescheids, der nach der Adressierung eine zweifelsfreie Identifizierung des Betroffenen ermöglicht, unterbricht die Verjährung nach Maßgabe des § 33 Abs.1 Satz 1 Nr.9 OWiG.
05 Sep

Urteile

Ungenauer Bescheid

05. September 2003

Urteil vom:
14.05.2003
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 221/03
Paragrafen:
OWiG §66

OLG Hamm

Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat im Bußgeldbescheid stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion des
Bußgeldbescheides nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass ihre Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist.
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