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01 Feb

Urteile

VG Neustadt: MPU-Anordnung muss auf Einzelfall eingehen / BayVGH: Entzug der Fahrerlaubnis wegen Einnahme harter Drogen (Widerruf eines Auflagenbeschlusses)

01. Februar 2012

Urteil vom:
28.12.2011
Aktenzeichen:
1 L 1125/11.NW
Paragrafen:
§ 3 Absatz 1 StVG, § 14 Absatz 1 FeV, § 46 FeV, § 80 Absatz 5 VwGO
Beschluss vom:

Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße; BayVGH

VG Neustadt: Wenn einem Autofahrer einmal Cannabis im Blut nachgewiesen worden ist, darf die Fahrerlaubnisbehörde kein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen, in dem nach der Haltung zu allen möglichen psychoaktiven Substanzen gefragt wird.

BayVGH: Die Interessenabwägung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen die Einziehung einer Fahrerlaubnis fällt jedenfalls dann zu Lasten des Betroffenen aus, wenn davon auszugehen ist, dass er so genannte harte Drogen zu sich genommen hat.
08 Jan

Aufsätze

Die MPU im Fahrerlaubnisrecht

08. Januar 2010

von Volker Kalus

Der Verkehrsgerichtstag 2010 in Goslar beschäftigt sich im Arbeitskreis VI mit dem Thema „Idiotentest auf dem Prüfstand“. Der Arbeitskreis soll sich u.a. mit den Fragen auseinandersetzen: Ist die medizinisch-psychologische Begutachtung als Instrumentarium der Verkehrssicherheit zu sehen? Welche Alternativen gibt es zur medizinisch-psychologischen Begutachtung?
08 Jun

Urteile

Beifahrer unter Cannabiseinfluss

08. Juni 2009

Aktenzeichen:
2 L 35/09
Paragrafen:
§ 13 Abs.1 S. 2 FeV § 46 FeV § 3 Abs. 1 StVG § 80 Abs. 5 VwGO

VG Frankfurt (Oder)

Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbefolgung einer Aufforderung zum Drogenscreening, wenn als Beifahrer unter Cannabiseinfluss 0,9 g Cannabis mitgeführt werden.
26 Mai

Aufsätze

Der gelegentliche Cannabiskonsument nach Anlage 4 Nr.9.2.2 zur FeV

26. Mai 2007

von Volker Kalus

Eine in der Rechtsprechung sehr umfangreich behandelte Problematik sind die Fälle einer Trunkenheitsfahrt nach § 24 a Abs.2 StVG unter Cannabis. Die anderen Fallkonstellationen der Anlage 4 Nr.9.2.2 sollen in diesem Aufsatz nicht behandelt werden.
19 Jan

Urteile

Cannabis und Führerschein

19. Januar 2007

Urteil vom:
10.11.2006
Aktenzeichen:
1 K 1914/05
Paragrafen:
FeV § 3 Abs. 1, FeV § 46 Abs. 1 S. 1, FeV Anlage 4, VwGO § 80

VG Freiburg

Tenor
Wird bei einem Verkehrsteilnehmer ein THC-COOH-Wert von 12 ng/ml festgestellt, rechtfertigt dieser Wert als Indiz für nicht nur einmaligen, sondern gelegentlichen Cannabiskonsum und damit für die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins, jeweils mit der Anordnung sofortiger Vollziehung. Die ungeklärte Konsumform geht im Rahmen der Interessenabwägung jedenfalls dann zulasten des Verkehrsteilnehmers, wenn dieser nur dürftige Angaben zu seinem Konsumverhalten macht und das Verwaltungsverfahren zügig durchgeführt wird.
04 Feb

Urteile

Einmaliger Cannabisverstoß

04. Februar 2005

Urteil vom:
22.11.2004
Aktenzeichen:
10 S 2182/04
Paragrafen:
§§ 6 Abs. StVG; 46 FeV

VGH Ba.-Wü.

Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der einmalige Konsum eines anderen Betäubungsmittels im Sinne von § 1 Abs. 1 BtmG als Cannabis regelmäßig die Fahrungeeignetheit des Betreffenden im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 und § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c StVG sowie § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis- Verordnung begründet (...). Das im Blut des Antragstellers festgestellte MDMA (Methylendioxymetamfetamin) ist ein Betäubungsmittel im Sinne von Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 BtmG.
04 Feb

Urteile

Fahren nach Cannabiskonsum

04. Februar 2005

Urteil vom:
21.12.2004
Aktenzeichen:
1 BvR 2652/03
Paragrafen:
§§ 24 a Abs. 2 StVG

BVerfG

Der Beschwerdeführer rauchte im November 2002 gegen 21.30 Uhr einen Joint. Am
nächsten Tag fuhr er gegen 13.30 Uhr wegen einer anderen Sache mit einem Pkw zur
Polizei. Diese führte beim Beschwerdeführer nach körperlichen Auffälligkeiten einen freiwilligen Urintest durch, der positiv auf Tetrahydrocannabinol (THC) reagierte. Die daraufhin entnommene Blutprobe zeigte in der Voruntersuchung eine grenzwertige Reaktion
auf Cannabinoide. In einer von einem Universitätsinstitut für Rechtsmedizin vorgenommenen
differenzierten Untersuchung der Blutprobe auf Drogen- und Medikamentenbestandteile
wurde der psychoaktive Hauptwirkstoff des Cannabis THC im Spurenbereich (kleiner als 0,5
ng/ml) nachgewiesen.
08 Nov

Urteile

Passiver Cannabiskonsum

08. November 2004

Urteil vom:
10.05.2004
Aktenzeichen:
10 S 427/04
Paragrafen:
§§ 3 StVG; 11 u. 46 FeV

VGH Ba-Wü

Der Antragsteller gibt an, die Werte für THC von 5 ng/ml bzw. THC-COOH von 34 ng/ml seien auf bloßes passives Mitrauchen zurückzuführen. Im Rahmen eines Gutachtens wurde überprüft, ob der positiver Befund von THC im Blut mit einem bloßen passiven Mitrauchen erklärt werden kann.
09 Jan

Urteile

Haarprobe nach Cannabiskonsum

09. Januar 2004

Urteil vom:
30.09.2003
Aktenzeichen:
10 S 1917/02
Paragrafen:
StVG 2 Abs.12 Satz 1, FeV 46 Abs.1, 11 Abs.7, Anl.4 Nr.9.1. und 9.5.

VGH Mannheim

1. Eine im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens entnommene Haarprobe darf für die Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der Fahrerlaubnis berücksichtigt werden (§ 2 Abs. 12 Satz 1 StVG).
2. Ergibt sich aus einer solchen Haarprobe der Nachweis von Kokainkonsum, so folgt daraus gemäß § 46 Abs. 1 FeV i. V. m. Nr. 9.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung für den Regelfall (vgl. Vorbemerkung 3 der Anlage 4) unmittelbar die Ungeeignetheit des Konsumenten zum Führen von Kraftfahrzeugen- der Einholung eines zusätzlichen Gutachtens bedarf es dann nicht (§ 11 Abs. 7
FeV).
3. Die Ungeeignetheit besteht regelmäßig jedenfalls so lange fort, bis eine durchgängige einjährige Abstinenz nachgewiesen ist.
05 Dez

Aufsätze

Cannabiskonsum und Fahreignungszweifel

05. Dezember 2003

von Peter Grohmann

Rechtsprechung und Schrifttum haben sich in den letzten Jahren verstärkt mit der Cannabis-Problematik befassen müssen. Der Autor gibt einen umfassenden Überblick. (siehe VD 2003, 315).
Von Peter Grohmann
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