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25 Mai

Aufsätze

Erläuterungen zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot

25. Mai 2005

von Peter Wiederhold

Die Frage, welche Nutzfahrzeuge an Sonn- und Feiertagen fahren dürfen, wird zuweilen heftig diskutiert. Die Rechtslage ist jedoch eindeutig.
08 Okt

Aufsätze

Sonntagsfahrverbot für Lkw auf deutschen Straßen

08. Okober 2004

von Adolf Rebler

Das Sonntagsfahrverbot soll für Erleichterung im Verkehr sorgen. Zuletzt durch die EU gefährdet, scheint die deutsche Regelung nun vorerst gesichert. Der Autor gibt eine kurze Darstellung der Regelungen.
13 Jul

Urteile

Zeitraum zwischen Tat und Urteil

13. Juli 2004

Urteil vom:
03.06.2004
Aktenzeichen:
2 Ss 112/04
Paragrafen:
§ 44 StGB

OLG Hamm

1. Zwischen der Höhe der Hauptstrafe und der Nebenstrafe des Fahrverbots besteht
eine Wechselwirkung.
2. Zur Berücksichtigung des langen Zeitraums zwischen Tat und Urteil (Zeitraum von 22 Monaten zu lang).
04 Jun

Urteile

Rechtlicher Hinweis

04. Juni 2004

Urteil vom:
08.04.2004
Aktenzeichen:
1 St RR 056/04
Paragrafen:
StPO § 265

BayObLG

Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
10 Apr

Urteile

Zeitablauf für Fahrverbot

10. April 2004

Urteil vom:
19.02.2004
Aktenzeichen:
1 ObOWi 40/04
Paragrafen:
StVG § 25

BayObLG

1. Ein Zeitablauf von zwei Jahren seit der Tat hat nicht zwingend zur Folge, dass von einem Fahrverbot abzusehen ist. Der Zeitrahmen von zwei Jahren ist lediglich ein Anhaltspunkt dafür, dass eine tatrichterliche Prüfung, ob das Fahrverbot seinen erzieherischen Zweck noch erfüllen kann, nahe liegt.
2. Bei der Prüfung anhand des konkreten Einzelfalls ist zu berücksichtigen, worauf die lange Verfahrensdauer zurückzuführen ist, insbesondere ob hierfür maßgebliche Umstände im Einflussbereich des Betroffenen liegen oder Folge gerichtlicher oder behördlicher Abläufe sind.
05 Dez

Urteile

Abweichen vom Bußgeldkatalog

05. Dezember 2003

Urteil vom:
12.05.2003
Aktenzeichen:
1 Ss 79/03
Paragrafen:
StVG §§ 24; 25; 26a; BKatV § 4 Abs.1 Nr.1

OLG Zweibrücken

Ebenso wie für die Anordnung eines Fahrverbots in den Regelfällen des § 4 BKatV hat der Bußgeldrichter auch auf der Stufe der zeitlichen Bemessung dieses Verbots ein eingeschränktes Ermessen, das es ihm erlaubt, die besonderen Umstände des konkreten Falls zu berücksichtigen und vom Regelsatz des Bußgeldkatalogs abzuweichen; dieser Möglichkeit muss er sich bewusst sein und dies in den Entscheidungsgründen dort zu erkennen geben, wo Ausnahmeumstände anklingen.
07 Nov

Urteile

Fahrverbot abgelaufen

07. November 2003

Urteil vom:
09.10.2003
Aktenzeichen:
1 ObOWi 270/03
Paragrafen:
StVG 25 Abs. 1 Satz 1

BayObLG

Der verurteilte Raser wendet sich gegen sein Urteil: Das Amtsgericht habe zu Unrecht ein Augenblicksversagen verneint. Die Verhängung des Fahrverbots sei rechtsfehlerhaft, da das Urteil erst mehr als zwei Jahre nach Tatbegehung ergangen sei.
12 Okt

Aufsätze

Anmerkungen zum "Sprinterbeschluss"

12. Okober 2003

von Christine Kramer

Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Diskussion über die rechtliche Einordnung von Kleintransportern belebt (s. Seite 272). Die Autorin arbeitet die zahlreichen ungeklärten Fragen heraus, die selbst vor dem Hintergrund des Beschlusses geblieben sind.
10 Okt

Urteile

Sprinterbremse

10. Okober 2003

Urteil vom:
23.07.2003
Aktenzeichen:
1 ObOWi 219/03
Paragrafen:
StVO §18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1; § 49 Abs. 1 Nr. 18; StVG § 24; StVZO § 23 Abs. 6a

BayObLG

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war das Fahrzeug (der Sprinter) nach Bauart und Einrichtung nicht zur Personenbeförderung, sondern zum Gütertransport, nämlich zur Automatenbeförderung, bestimmt. Außer der Sitzbank für Fahrer und Beifahrer befanden sich keine weiteren Sitzgelegenheiten im Fahrzeug. Die Sitzbank war durch eine feste Wand von der Ladefläche getrennt. Das Fahrzeug war auch am Tattag als Lastkraftwagen zum Transport von Automaten eingesetzt gewesen. Außerdem überschritt sein zulässiges Gesamtgewicht mit 4,6 t den in § 18 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 StVO angeordneten Grenzwert von 3,5 t, ab welchem für Lastkraftwagen die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h gilt.
Das Amtsgericht hat aber auch zu Recht verneint, dass es sich bei dem Tatfahrzeug um einen Personenkraftwagen im Sinne von § 23 Abs. 6 a StVZO handelt.
10 Okt

Urteile

Geständiger Raser

10. Okober 2003

Urteil vom:
04.06.2003
Aktenzeichen:
1 Ss 95/03
Paragrafen:
StPO § 261; StVG § 25; BKatV § 4 Abs. 1

OLG Zweibrücken

Die Feststellung der Geschwindigkeitsüberschreitung kann der Tatrichter auf die geständige Einlassung des Betroffenen stützen, wenn er überzeugt ist, dass die Angaben zutreffend sind, nicht jedoch, wenn auf diese Weise lediglich die Beweisaufnahme abgekürzt werden soll. Wenn der Betroffene Angaben zur eingehaltenen Geschwindigkeit auf Grund eigener Wahrnehmungen macht, ist bei einer Schätzung oder dem Ablesen des eigenen nicht justierten Tachometers ein Sicherheitsabschlag vorzunehmen.
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