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07 Mrz

Urteile

Oberlandesgericht Celle: An Fußgängerampel auf Querverkehr achten

07. März 2012

Urteil vom:
01.11.2011
Aktenzeichen:
311 SsBs 109/11
Paragrafen:
StVO § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7, STVG § 25, BKatV § 1 Abs. 2, BKatV § 4 Abs. 1 Nr. 3
Fußgängerampel

OLG Celle

Wer hinter einer Grün zeigenden Fußgängerampel einbiegt, muss auch auf den Querverkehr achten, der "durchrauscht".
04 Jan

Urteile

OLG Brandenburg: Nachträgliche Ergänzung der Urteilsgründe unzulässig

04. Januar 2012

Urteil vom:
17.11.2011
Aktenzeichen:
(1 B) 53 Ss-OWi 446/11 (244/11)
Paragrafen:
OWiG §§ 71 Abs. 1, 77b Abs. 1, 79 Abs. 3; StPO §§ 267 Abs. 1, 344 Abs. 1

Carsten Funder

Wird ein nicht mit Gründen versehenes Urteil in einer Bußgeldsache der Staatsanwaltschaft gemäß § 41 StPO zugestellt, obwohl die Voraussetzungen des § 77 b Abs. 1 OWiG nicht vorgelegen haben, ist eine nachträgliche Ergänzung auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen nicht mehr möglich.
07 Sep

Aufsätze

Parkverbot in gesperrten Straßen

07. September 2011

von Detlef Stollenwerk

Besteht in Straßen, in denen die Durchfahrt verboten ist (beispielsweise durch VZ 250 StVO) grundsätzlich auch ein Parkverbot, das dann mit Bußgeld geahndet werden kann? Bei der Anwendung der Norm ist gerade nicht auf den Sinn und Zweck der Vorschrift abzustellen, sondern auf den Wortlaut. Auch das Parken in einer gesperrten Straße ist daher als rechtswidrig anzusehen und entsprechend zu ahnden. Unser Autor beschreibt die möglichen Konstellationen und gibt einen Überblick darüber, wie die Gerichte jeweils entschieden haben. Von Detlef StollenwerkParken im Bereich des VZ 250class="quote">class="aside">A parkt in einem durch Verkehrszeichen 250 (Verbot der Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art) ...
04 Jun

Aufsätze

Die zulässige Gesamtmasse von Kraftfahrzeugen

04. Juni 2010

von Bernd Huppertz

Die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse (zGM) insbesondere eines Sattelkraftfahrzeuges ist wesentlich vielschichtiger, als der Verordnungstext es Glauben macht. Die zulässige Gesamtmasse eines Fahrzeugs oder einer Fahrzeugkombination hat jedoch auch zulassungs- und insbesondere fahrerlaubnisrechtliche Auswirkungen. Letzteres gilt sowohl für Inhaber neuer Fahrerlaubnisklassen als auch für Inhaber alter Fahrerlaubnisklassen einschließlich der Besitzstandswahrung im Rahmen der Umstellung dieser Fahrerlaubnisklassen. Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit, das Sonntagsfahrverbot und die Lkw-Maut richten sich nach der zulässigen Gesamtmasse.
07 Mai

Urteile

Vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung - Regelbuße

07. Mai 2010

Urteil vom:
10.03.2010
Aktenzeichen:
2 Ss Bs 20/10
Paragrafen:
StVG § 25 Abs. 2a S. 1, BKatV § 1 Abs. 2, BKatV § 4 Abs. 4

OLG Koblenz

1. Zu den Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eines Kraftfahrers, der bereits wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Erscheinung getreten, finanziell nur eingeschränkt leistungsfähig ist und in der Hauptverhandlung einen Zeugen zum Nachweis seiner angeblich fehlenden Fahreridentität benannt hat.
2. Eine pauschale Verdoppelung der im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelgeldbuße
und Fahrverbotsdauer wegen vorsätzlicher Begehungsweise ist unzulässig.
05 Mrz

Urteile

Verwertungsverbot tilgungsreifer Voreintragungen

05. März 2010

Urteil vom:
07.01.2010
Aktenzeichen:
2 Ss-OWi 552/09,
Paragrafen:
BKatV § 4 Abs. 2 S. 2, StVG § 25 Abs. 1 S. 1, StVG § 29 Abs.1 Nr. 1, StVG § 29 Abs. 6, StVG § 29 Abs. 7

OLG Frankfurt (a. M.)

Voreintragungen dürfen nur verwertet werden, wenn der neue Verstoß vor Ablauf der Tilgungsfrist begangen und auch innerhalb dieser Frist tatrichterlich geahndet worden ist.
13 Mrz

Aufsätze

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsverstößen nach § 25 StVG

13. März 2007

von Detlef Stollenwerk

§ 25 StVG sieht vor, dass gegen den Führer eines Kraftfahrzeuges wegen Ordnungswidrigkeiten nach § 24 bzw. 24a StVG die eine Geldbuße zur Folge haben, die zuständige Verwaltungsbehörde ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten verhängen kann.
06 Jul

Urteile

Doppelverfolgung

06. Juli 2006

Urteil vom:
24.04.2006
Aktenzeichen:
2 Ss OWi 138/06
Paragrafen:
StVG § 25 Abs. 2a, GG Art. 103 Abs. 3

OLG Hamm

Tenor
Wird zunächst ein Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erlassen und nach Einspruch hiergegen ein neuer Bußgeldbescheid unter demselben Aktenzeichen und mit gleichem Inhalt aber diesmal unter Beachtung des § 25 Abs. 2a StVG verhängt, so stellt dies keinen Verstoß gegen das Verbot der Doppelverfolgung wegen derselben Tat und somit kein Verfahrenshindernis dar. Der Grundsatz ne bis in idem ist gewahrt, da durch den geänderten Bescheid der erste Bescheid zwar nicht ausdrücklich aber dennoch wirksam zurückgenommen werden kann. Für den Adressaten ist durch die Verknüpfung von Rücknahme des alten und Erlass des inhaltlich ergänzten Bescheides erkennbar, dass der Erstbescheid durch den neuen ersetzt werden soll.
07 Sep

Urteile

Fahrverbot

07. September 2005

Urteil vom:
08.08.2005
Aktenzeichen:
1 Ss 81/05
Paragrafen:
StVG § 24, StVG § 25 Abs. 1 S. 1, StVO § 41 Abs.2 Nr. 7, BKatV § 4 Abs.1 S. 1 Nr. 1, OWiG § 17

OLG Karlsruhe

1. Eine das Absehen der Verhängung eines Fahrverbots rechtfertigende notstandsähnliche Situation liegt vor, wenn ein Vater aus Sorge um sein verunfalltes Kind die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr überschreitet und die sofortige Hilfeleistung durch ihn zwingend erforderlich gewesen war und/oder er vom Vorliegen einer solchen Gefahrensituation ausgehen durfte (Fortführung von Senat NJW 2005, 450 ff. = DAR 2005, 46 f. = VRS 108, 39 ff. = NZV 2005, 54 ff.).
2. Trotz Vorliegens einer solchen notstandsähnlichen Situation ist die Verhängung eines Fahrverbots geboten, wenn es sich um einen wiederholt einschlägig auffällig gewordenen, gegenüber verkehrsrechtlichen Ge- und Verboten uneinsichtigen Verkehrsteilnehmer handelt, auf den durch die Verhängung eines Fahrverbots eingewirkt werden muss.
3. Eine Berücksichtigung von Voreintragungen im Verkehrszentralregister zum Nachteil des Betroffenen setzt voraus, dass die dort eingetragenen Verstöße vor der neu zu ahndenden Tat begangen wurden und dem Betroffenen die gegen ihn deshalb anhängigen Bußgeldverfahren auch bekannt waren.
26 Aug

Urteile

Strafbefehl

26. August 2005

Urteil vom:
08.04.2005
Aktenzeichen:
4St RR 073/05
Paragrafen:
StPO § 265 Abs. 1 und 2

BayObLG

Erhebt der Angeklagte Einspruch gegen einen Strafbefehl, in dem wegen einer Verkehrsstraftat als Nebenstrafe ein Fahrverbot angeordnet wurde, bedarf es eines rechtlichen Hinweises nach § 265 Abs. 1 und 2 StPO, wenn im Urteil die Fahrerlaubnis entzogen werden soll.
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